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Rechtsanwalt Stefan Schneider
Zur Person

Biografie

  • geboren 1965 in Gießen, verheiratet, zwei Kinder
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen, 1. Staatsexamen 1991, Referendariat beim Amts- und Landgericht Gießen, Staatsanwaltschaft Gießen und Regierungspräsidium Gießen, Wahlstation Staatsanwaltschaft (Wirtschaftsstrafsachen) Gießen, 2. Staatsexamen 1994.
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beim Landgericht Erfurt ab 03/1995, Umzulassung zur Rechtsanwaltschaft beim Landgericht Gießen ab 01/1998, Gemeinsame Berufsausübung der Sozietät Weber & Schneider, Friedberg, bis 12/2007. Ab 01/2008 in Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Stelter und Bartusseck, Bad Nauheim.
  • - Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 12/1999
    - Vertrauensanwalt des Automobilclubs für Deutschland e.V. (AvD) seit 01.05.2001
    - Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften ArbR, SozR und VerkR im Deutschen Anwaltverein
    - Mitglied im Verein der Hessischen Fachanwälte für Arbeitsrecht e.V.
    - Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V. (VdAA)  

 



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